Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung medizinischer Versorgung in der Praxis von MDDr. Veronika Andělová, gültig ab 1. 1. 2018.
Dies ist eine Übersetzung zur Erleichterung für die Patienten. Rechtsverbindlich ist die tschechische Fassung dieses Dokuments.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „Bedingungen") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen und dem Patienten – Klienten (Empfänger der Gesundheitsdienstleistungen).
Erbringerin von Gesundheitsdienstleistungen ist MDDr. Veronika Andělová, IČO: 04226496, nachfolgend auch als „Erbringerin".
Unter dem Begriff „Behandlung" bzw. „Versorgung" bzw. „Leistung" bzw. „Eingriff" versteht man die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne des Gesetzes.
Unter dem Begriff „Arzt" versteht man die für die Erbringerin handelnde Person, und zwar sowohl in der Stellung des Zahnarztes als auch in der Stellung der Dentalhygienikerin.
Unter dem Begriff „Praxis" versteht man eine in sich geschlossene Betriebseinheit, die eine Gesundheitsdienstleistung erbringt und die aus der zahnärztlichen Behandlungseinheit (dem Stuhl) mit der entsprechenden technologischen, diagnostischen und therapeutischen Ausstattung besteht, einschließlich des Arztes, der Assistentin und des medizinischen Hilfspersonals.
Pflichten der Erbringerin von Gesundheitsdienstleistungen
MDDr. Veronika Andělová verpflichtet sich:
- die Gesundheitsversorgung im Bereich der praktischen Zahnmedizin, Zahnchirurgie, ästhetischen Zahnmedizin usw. auf dem Niveau der gegenwärtigen modernen medizinischen Erkenntnisse, im Einklang mit den besten Interessen des Gesundheitszustands des Patienten und im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen der ČR auszuüben;
- die medizinische Dokumentation des Patienten gemäß den geltenden Vorschriften zu führen, und zwar in elektronischer Form;
- mit den in der Dokumentation gespeicherten Informationen gemäß den Grundsätzen des Schutzes personenbezogener Daten und weiteren gesetzlichen Vorschriften umzugehen.
Vor jeder medizinischen Leistung wird der Patient vom Arzt in ausreichendem Umfang informiert:
- über seinen oralen Gesundheitszustand;
- über das vorgeschlagene Behandlungsverfahren (den Behandlungsplan) sowie über die Art, die Folgen und die möglichen Risiken, die mit der jeweiligen medizinischen Leistung verbunden sind;
- zugleich wird er mit dem vom Patienten zu zahlenden Preis für diese Leistung vertraut gemacht.
Im Falle des Bestehens mehrerer möglicher Behandlungsvarianten macht der behandelnde Arzt den Patienten mit den einzelnen Varianten und ihrer preislichen Aufwändigkeit vertraut.
MDDr. Veronika Andělová ist verpflichtet, die Patienten zur vereinbarten Zeit zu bestellen, sodass die Wartezeit der Patienten minimiert wird. Zugleich behält sie sich jedoch das Recht vor, die Reihenfolge der Patienten festzulegen. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Behandlungszeit um mehr als 30 Minuten wird dem Patienten die Möglichkeit eines neuen Bestelltermins angeboten.
MDDr. Veronika Andělová ist verpflichtet, alle ethischen Grundsätze des Verhältnisses Arzt/Patient einzuhalten, den Stress und die eventuelle Schmerzhaftigkeit der erbrachten Versorgung zu minimieren und mit dem Patienten so zu kommunizieren, dass der Patient alles versteht.
MDDr. Veronika Andělová behält sich das Recht vor, die Behandlung ablehnen oder beenden zu können, wenn:
- der Patient das vorgeschlagene Behandlungsverfahren nicht einhält;
- der Patient sich wiederholt eine unentschuldigte Abwesenheit zuschulden kommen lässt – ohne rechtzeitige Entschuldigung den vereinbarten Termin nicht einhält;
- der Patient sich nicht an die Hausordnung der Erbringerin hält oder die Rechte anderer Patienten einschränkt;
- die Anforderungen des Patienten der fachlichen beruflichen Überzeugung des Arztes widersprechen;
- aus weiteren gesetzlichen Gründen (betriebliche oder Kapazitätsgründe).
Pflichten des Patienten
Der Patient ist insbesondere verpflichtet:
- sich an die Hausordnung der Erbringerin zu halten;
- den Arzt wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand und damit zusammenhängende Angelegenheiten zu informieren;
- unverzüglich über jegliche Änderung seiner Krankenkasse zu informieren. Falls der Patient dieser Pflicht nicht nachkommt und es zur Nichtbezahlung der erbrachten Versorgung seitens der Krankenkasse kommt, wird dem Patienten die erbrachte Behandlung und die abgerechnete Versorgung zur direkten Zahlung gemäß dem geltenden Preisverzeichnis der Praxis in Rechnung gestellt;
- das vorgeschlagene Behandlungsverfahren einzuhalten;
- seine orale Gesundheit in entsprechender Weise zu pflegen, sodass er alle vermeidbaren (präventablen) Gesundheitsrisiken vermeidet, und auf einen hohen Standard seiner Zahnhygiene zu achten;
- Vorsorgeuntersuchungen und vorsorgliche Dentalhygiene als notwendigen Bestandteil der Behandlung zu akzeptieren;
- bei der medizinischen Leistung und der Kontrolle des Verlaufs des Behandlungsprozesses mitzuwirken;
- die vereinbarten Termine der einzelnen ärztlichen Leistungen im Einklang mit dem Behandlungsplan, den Vorsorgeuntersuchungen und dem Plan der Leistungen der Dentalhygiene einzuhalten;
- nach Abschluss der Behandlung zu regelmäßigen Vorsorgekontrollen einmal alle 6 Monate zu erscheinen (sofern der behandelnde Zahnarzt nichts anderes bestimmt), auch im Falle, dass er keinerlei Beschwerden hat. Bestandteil der regelmäßigen Untersuchungen bei erwachsenen Patienten ist unter anderem die Anfertigung von 3D-Scans der Kiefer, die der Hilfsdiagnostik dienen und vom Patienten am Tag des Scannens bezahlt werden, im Wert von 800 Kč.
Als vereinbarter Termin gilt der im System der Erbringerin eingetragene Termin, und die Erbringerin muss ihn dem Patienten mitteilen – mündlich, telefonisch oder per E-Mail. Die Erbringerin ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen die Termine zu ändern und den Patienten (mündlich, telefonisch oder per E-Mail) über eine solche Änderung zu informieren.
Der Patient ist sich bewusst, dass im Falle seiner unentschuldigten Nichteinhaltung des vereinbarten Termins oder der Absage des vereinbarten Termins in einem Zeitraum von weniger als 24 Stunden bei Terminen von weniger als einer Stunde und bei einstündigen Terminen, bei Terminen von 2 und mehr Stunden in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden (nachfolgend nur „Abwesenheit") der Erbringerin ein Schaden in Höhe des Minutensatzes der Praxis entsteht. Der Patient und die Erbringerin haben vereinbart, dass die Erbringerin im Falle der Abwesenheit des Patienten berechtigt ist, dem Patienten Schadenersatz in Höhe der Kosten für den Betrieb der Praxis (d. h. des Minutensatzes der Praxis) in dem der geplanten Behandlungsdauer entsprechenden Umfang in Rechnung zu stellen. Der von der Erbringerin bezifferte Schaden ist am Tag der Abwesenheit des Patienten fällig, und die Erbringerin ist berechtigt, ihn dem Patienten anschließend in Rechnung zu stellen. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass die Motivation dieser Bestimmung nicht seine finanzielle Belastung sein soll, sondern die Verhinderung unentschuldigter Abwesenheiten und Stillstandszeiten einer kostspieligen medizinischen Einrichtung.
Die Abwesenheit des Patienten kann im Voraus entschuldigt und ein Ersatztermin vereinbart werden. Die Entschuldigung muss in einem solchen Fall spätestens 24 Stunden im Voraus bei einstündigen Terminen, bei Terminen von 2 und mehr Stunden bis zu 48 Stunden im Voraus erfolgen, und zwar auf nachweisbare Weise – per elektronischer Post an info@zubar-andelova.cz oder telefonisch unter der Nummer +420 778 760 057.
Des Weiteren ist sich der Patient bewusst, dass im Falle einer Bestellung zu einem Behandlungstermin von 2 und mehr Stunden eine Anzahlung in Höhe von 5000 Kč vor der Behandlung zu leisten ist. Die Anzahlung wird nach Durchführung der Behandlung am Tag des Eingriffs vom Gesamtbetrag für die Behandlung abgezogen. Falls der Patient nicht zur Behandlung erscheint, verfällt die Anzahlung. Im Falle einer unvorhergesehenen Änderung und der Unmöglichkeit, zum Eingriff zu erscheinen, ist eine Umbuchung spätestens 48 Std. vor dem geplanten Behandlungstermin möglich. Im Falle einer Krankheit und der Absage der Bestellung am Tag des Eingriffs ist für die Rückerstattung der Anzahlung eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Andernfalls ist die Anzahlung nicht erstattungsfähig.
Premium-Zahnmedizin
MDDr. Veronika Andělová bietet zahnmedizinische Premium-Leistungen, modernste Technologien und mini-invasive (schmerzfreie) Leistungen an. Auch im Bereich der Premium-Versorgung bestehen stets mehrere Behandlungsvarianten, und der Patient erhält die Auswahl aus mehreren Möglichkeiten. Der Patient wird stets über die möglichen Versorgungsvarianten und deren Preise informiert – noch vor der Erbringung der Behandlung – und zwar durch die Ausarbeitung eines Behandlungs- und Kostenplans.
Vertragskrankenkassen
MDDr. Veronika Andělová hat Verträge mit den Krankenkassen in der ČR, mit Ausnahme der RBP. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass die von den Krankenkassen übernommene Versorgung nur einige grundlegende Arten der Behandlung abdeckt, und das nur unter Verwendung der grundlegendsten Materialien. Für die übrigen Behandlungen und Behandlungen unter Verwendung hochwertigerer Materialien wird dem Patienten die Behandlung zur direkten Zahlung in Rechnung gestellt.
Der Patient ist verpflichtet, die Zahnarztpraxis unverzüglich über jegliche Änderung seiner Krankenkasse zu informieren. Falls der Patient dieser Pflicht nicht nachkommt und es zur Nichtbezahlung der erbrachten Versorgung seitens der Krankenkasse kommt, wird dem Patienten die erbrachte Behandlung und die abgerechnete Versorgung zur direkten Zahlung gemäß dem geltenden Preisverzeichnis der Praxis in Rechnung gestellt.
Das Preisverzeichnis der Leistungen ist in der Praxis oder auf den Webseiten www.zubar-andelova.cz zur Einsicht zugänglich.
Die individuellen möglichen Behandlungsvarianten und den Preisvorschlag für den jeweiligen Patienten erstellt der Arzt als Behandlungs- und Kostenplan nach Bezahlung des Betrags von 1500 Kč. Im Falle von Komplikationen und einer größeren zeitlichen Aufwändigkeit der Behandlung kann der geplante Preis im Behandlungs- und Kostenplan endgültig nur gemäß dem aktuellen Minutensatz der Praxis erhöht werden. Der angeführte Kostenplan kann sich ferner in Abhängigkeit vom Niveau der Zahnhygiene und vom zeitlichen Abstand des Behandlungsbeginns nach der Erstellung des Behandlungsplans oder durch die Entwicklung des aktuellen Wechselkurses der ČNB und der damit verbundenen Änderung der Preise insbesondere des zahnmedizinischen Materials auf dem europäischen Markt ändern. Die Zahlung für die Behandlung erfolgt bar oder per Zahlungskarte. Im Falle einer externen Herstellung prothetischer Erzeugnisse oder des Erwerbs spezifischer Implantate wird eine Anzahlung verlangt, deren Höhe der Arzt festlegt und über die er den Patienten im Voraus informiert.
Der Minutensatz (MS), der zur Kalkulation der Preise der Leistungen und Erzeugnisse verwendet wird, repräsentiert sämtliche Kosten für den Betrieb der Praxis – einschließlich der fachlichen Arbeit, der verwendeten Technologien und Materialien sowie der Gewährleistung des Hygieneregimes der Praxis.
Spezielle Materialien (Einweginstrumente, spezielle Massen usw.), Implantate und prothetische Erzeugnisse sind nicht im Minutensatz enthalten und werden dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt.
Reklamationen
MDDr. Veronika Andělová gewährt eine Garantie von 2 Jahren (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung) auf prothetische Arbeiten (Metallkeramik- / Keramikkronen und -brücken).
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Füllungen, provisorische Arbeiten, Kunststoffkronen, endodontische Behandlungen, zahnmedizinische Leistungen mit Dienstleistungscharakter (Dentalhygiene, Bleaching, Leistungen an Weichgeweben usw.).
Gründe für eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Garantie sind insbesondere:
- Nachlässigkeit des Patienten gegenüber der Mundhygiene;
- Nichtbefolgung der ärztlichen Empfehlung;
- unsachgemäße Verwendung der Prothese;
- unbehandelte Funktionsstörung des Kiefergelenks oder kieferorthopädische Fehlstellung;
- systemische Erkrankungen, die den Zustand der oralen Gesundheit beeinflussen (Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, zytostatische Behandlung usw.);
- Verletzungen im Bereich des Kopfes und des Halses mit der Möglichkeit einer Verletzung der Zähne oder des Kiefers.
Eine Beschwerde oder Reklamation muss der Patient primär direkt bei der Erbringerin einreichen, die die Angelegenheit im Rahmen der Beschwerdeerfassung behandeln und innerhalb der gesetzlichen Frist erledigen muss.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsvereinbarungen treten beim Eintritt in die Praxis von MDDr. Veronika Andělová in Kraft.
Der Text der Bedingungen steht dem Patienten zur Einsicht sowohl im Wartezimmer und in der Praxis von MDDr. Veronika Andělová als auch auf den Webseiten der Erbringerin www.zubar-andelova.cz zur Verfügung.